Wir unterstützen Sie dabei
Umzug über Jobcenter
So beteiligt sich das Jobcenter an den Kosten
Viele Ursachen können ein Grund dafür sein, dass man sich als Empfänger von Sozialhilfe nach einer neuen Wohnung umsehen muss. Gerade als Hartz 4 Empfänger stellt das Stemmen eines solchen Umzugs mit eigenen Mitteln eine große Herausforderung dar. Zwar können sowohl Mietkaution als auch ein Großteil der Kosten eines solchen Umzugs vom Jobcenter übernommen werden, allerdings auch nur, wenn man sich schon im Voraus um die erforderlichen Behördengänge kümmert. Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits lange vor dem eigentlichen Wohnungsumzug um Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen kümmern, um diese Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter per Antrag vorlegen zu können.
Bei einem plausiblen Umzugsgrund, können die jeweiligen Kosten dafür vom Jobcenter durch einen Antrag übernommen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Kosten übernommen werden (zum Beispiel erhalten Sie die Mietkaution nur in Form eines Darlehens) und außerdem werden auch nicht alle Gründe für einen Umzug anerkannt. Wir von AAL Umzug Berlin unterstützen Sie gerne dabei und teilen Ihnen mit, was es zu beachten gibt und begleiten Sie bei Ihrem Hartz 4 Umzug in Ihre neue Wohnung.
Die genehmigten Gründe für einen Hartz 4 Umzug beinhalten einen zu langen Arbeitsweg von Ihrer aktuellen Wohnung aus bei Annahme eines neuen Jobs, eine Heirat oder Scheidung bzw. Trennung, den Einzug eines neuen Familienmitglieds, ein unzumutbarer Zustand der eigenen Wohnung (wenn nicht eigen verschuldet und nur wenn der Vermieter die Behebung verweigert) und die Unbewohnbarkeit der aktuellen Wohnung durch Alter oder Krankheit.
Es kann aber auch passieren, dass Sie das Jobcenter zwangsweise zum Umziehen auffordert (zum Beispiel wenn die Miete Ihrer Wohnung nicht mehr angemessen ist und Sie deshalb eine Wohnung mit einer niedrigeren Miete finden müssen). Doch unabhängig des Grundes gilt: Kümmern Sie sich schon lange vor dem Umzug um einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Jobcenter, da eine nachträgliche Übernahme Ihrer Umzugskosten unwahrscheinlich ist.
Das Ziel Ihres Antrags beim Jobcenter ist es eine Genehmigung für eine Kostenübernahme der Umzugskosten für Ihren Hartz 4 Umzug zu erhalten. Da nur ein Teil der Kosten vom Jobcenter übernommen wird, finden Sie hier eine Auflistung davon:
Als zuverlässiges Umzugsunternehmen in Berlin mit einem breiten Leistungsangebot, bieten wir neben unseren Spezialumzügen (beispielsweise EDV Umzug oder Bundeswehrumzug) auch Hartz 4 Umzüge an. Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir Ihnen gerne auch und gerade bei Hartz 4 Umzügen, und allem was dazu gehört, zur Seite.
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit für Firmen altes oder kaputtes Material bzw. Möbel und andere Gegenstände, für die Sie keine Verwendung mehr haben zu beseitigen. Unser Team in Berlin erledigt dies gerne für Sie – Eine zuverlässige und diskrete Entrümpelung, sodass Sie ohne Altlasten in Ihrer neuen Umgebung durchstarten können. Im Anschluss sorgen wir natürlich für die umweltfreundliche Entsorgung Ihres ungenutzten Hausrats.
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